Antragsverfahren

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Geschrieben von: Administrator
Montag, den 21. Dezember 2009 um 13:28 Uhr

AntragsverfahrenÜber die Anträge der einzelnen Athleten wird in den jeweiligen Sitzungen des Stiftungsvorstandes beraten und entschieden. Die Vorstandssitzungen finden in der Regel dreimal jährlich im Zeitraum Oktober, Februar und Juni statt. Entsprechende Anträge sind bis ca. vier Wochen vor dem jeweiligen Termin an die Geschäftsleitung der Stiftung zu richten.
Für Förderanträge ist das Muster-Formular der Stiftung zu verwenden. Nur vollständig und detailliert ausgefüllte sowie mit den entsprechenden Nachweisen versehene Anträge können bearbeitet werden. Ergeben sich Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben, ist der Antrag nicht entscheidungsfähig und wird zurückgegeben.Anträge sind über den jeweiligen Fachverband sowie Olympiastützpunkt bei der Geschäftsführung einzureichen, indem von beiden Institutionen eine Stellungnahme sowie ein Fördervorschlag beigefügt werden. Von Seiten der Olympiastützpunkte sind hierfür die Laufbahnberater verantwortlich, von Seiten der Fachverbände ist jeweils ein entsprechender Ansprechpartner zu bestimmen.
Darüber hinaus sind dem Antragsformular die folgenden Belege beizufügen:

  • Gehaltsbeleg(e) / Leistungsbescheid(e) des Sportlers beziehungsweise des/r Unterhaltpflichtigen, die nicht älter als sechs Monate sind oder
  • Steuerbescheid(e) für Kalenderjahre, die nicht mehr als zwei Jahre zurückliegen
  • ggf. Schul- bzw. Immatrikulationsbescheinigung
  • Belege hinsichtlich der monatlichen Ausgaben
  • ggf. Belege bezüglich monatlicher Verbindlichkeiten des Antragstellers bzw. des/r Unterhaltspflichtigen
  • ggf. Ablehnungs- bzw. Bewilligungsbescheid hinsichtlich BAföG
  • ggf. Ablehnungs- bzw. Bewilligungsbescheid der Stiftung Deutsche Sporthilfe.

Die Athleten sowie die zugehörigen Fachverbände und Olympiastützpunkte erhalten bis zu zwei Wochen nach der jeweiligen Vorstandssitzung einen Ablehnungs- oder Bewilligungsbescheid. Eine Bewilligung ist stets widerruflich. Maßgebende Fördervoraussetzungen sind die Fortdauer der sozialen Bedürftigkeit, die Richtigkeit und unveränderte Geltung der im Antrag gemachten Angaben sowie die Erwirtschaftung der notwendigen Erträge aus dem Stiftungskapital.Eine Änderung der Grundlagen für die Bewilligungsentscheidung ist unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. Dazu gehören Änderungen in den Einkommens- und Vermögensverhältnissen, der Zusammensetzung des Familienhaushalts, der Wohnung, der sozialen, familiären oder persönlichen Verhältnisse sowie ähnlicher Umstände, die für die Förderung maßgebend sind.
Nach Ablauf der Förderzeit kann bei weiterer sozialer Bedürftigkeit ein Folgeantrag bei der Geschäftsführung eingereicht werden. Liegt der letzte Antrag mit Nachweisen weniger als ein Jahr zurück, kann dieser formlos erfolgen, ansonsten sind erneut das Formular zu verwenden und die entsprechenden Nachweise und Stellungnahmen beizufügen.

Aktualisiert ( Montag, den 02. August 2010 um 12:33 Uhr )

Sarah Hecken - Eiskunstlauf

Sarah Hecken„Da neben der Schule und dem Sport keinerlei Zeit mehr bleibt, Geld zu verdienen, war die Unterstützung durch die Stiftung eine wichtige finanzielle Stütze für mich.“

Oliver Amann - Trampolinturnen

Oliver Amann„Ich finde es toll, dass die Stiftung auch junge Talente wie mich unterstützt. Hierdurch kann ich mich besser auf meinen Sport konzentrieren.“

Pascal Bodmer - Skispringen

„Auch wenn die Stiftung bei weitem nicht alle anfallende Kosten abdecken kann, finde ich es großartig, dass ein Teil der Kosten übernommen und dadurch die Athleten und deren Eltern etwas entlastet werden.“