Förderrichtlinien

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Geschrieben von: Administrator
Montag, den 21. Dezember 2009 um 13:27 Uhr

Förderrichtlinien

Unterstützung wird in der Regel nur gewährt bei sportbedingter Hilfsbedürftigkeit, die sich ergeben hat aus Mehraufwendungen/Mindereinkünften infolge der sportlichen Betätigung. Sie ist nicht vorgesehen zur Sicherstellung des allgemeinen Lebensunterhalts. Leistungen Dritter (z.B. BAföG, Stiftung Deutsche Sporthilfe, Verband, Verein, Förderverein, Sponsor, Werbepartner) sind anzurechnen.
Eine Unterstützung durch die „Stiftung Soziale Hilfe“ können baden-württembergische Spitzensportler erhalten, die

  1. einem Bundeskader angehören (A-, B- oder C-Kader sowie ausnahmsweise bei Internatsunterbringung D/C-Kader) und ihren Wohnsitz, ihren Verein und ihr Startrecht in Baden-Württemberg haben und
  2. die infolge ihrer sportlichen Betätigung einer besonderen Hilfe bedürfen und
  3. bei denen ein sozialer Notfall vorliegt.
Behindertensportler werden bei entsprechendem Status gleich behandelt, desgleichen ehemalige Spitzensportler nach ihrem Karriereende.
Entsprechende Bewilligungen sind stets widerruflich. Maßgebende Fördervoraussetzungen sind die Fortdauer der sozialen Bedürftigkeit, die Richtigkeit und unveränderte Geltung der im Antrag gemachten Angaben sowie die Erwirtschaftung der notwendigen Erträge aus dem Stiftungskapital.
Aktualisiert ( Dienstag, den 13. Juli 2010 um 09:00 Uhr )

Sarah Hecken - Eiskunstlauf

Sarah Hecken„Da neben der Schule und dem Sport keinerlei Zeit mehr bleibt, Geld zu verdienen, war die Unterstützung durch die Stiftung eine wichtige finanzielle Stütze für mich.“

Oliver Amann - Trampolinturnen

Oliver Amann„Ich finde es toll, dass die Stiftung auch junge Talente wie mich unterstützt. Hierdurch kann ich mich besser auf meinen Sport konzentrieren.“

Pascal Bodmer - Skispringen

„Auch wenn die Stiftung bei weitem nicht alle anfallende Kosten abdecken kann, finde ich es großartig, dass ein Teil der Kosten übernommen und dadurch die Athleten und deren Eltern etwas entlastet werden.“