Förderrichtlinien
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Unterstützung wird in der Regel nur gewährt bei sportbedingter Hilfsbedürftigkeit, die sich ergeben hat aus Mehraufwendungen/Mindereinkünften infolge der sportlichen Betätigung. Sie ist nicht vorgesehen zur Sicherstellung des allgemeinen Lebensunterhalts. Leistungen Dritter (z.B. BAföG, Stiftung Deutsche Sporthilfe, Verband, Verein, Förderverein, Sponsor, Werbepartner) sind anzurechnen.
Entsprechende Bewilligungen sind stets widerruflich. Maßgebende Fördervoraussetzungen sind die Fortdauer der sozialen Bedürftigkeit, die Richtigkeit und unveränderte Geltung der im Antrag gemachten Angaben sowie die Erwirtschaftung der notwendigen Erträge aus dem Stiftungskapital. |





„Ich finde es toll, dass die Stiftung auch junge Talente wie mich unterstützt. Hierdurch kann ich mich besser auf meinen Sport konzentrieren.“